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21. Februar 2024

Budgetierung in der Zahnmedizin

Autor IconAutor: Eric Praetner, Zahnarzt

Wenn Sie zu Hause Ihr persönliches Budget planen, also das Geld, das Ihnen für den nächsten Urlaub oder den Haushalt im kommenden Monat zur Verfügung steht, einteilen, entscheiden Sie, was Sie sich leisten können und wie viel Sie ausgeben möchten. Es gilt für Sie und viele andere: „Man kann nur das kaufen, was man sich leisten kann.“

Dies gilt nicht für die gesetzlichen Krankenkassen. Obwohl ihre finanziellen Mittel durch Beitragszahlungen begrenzt sind, müssen die von Zahnärzten erbrachten Behandlungen mit diesen begrenzten Geldern unbegrenzt finanziert werden. Wenn das Budget überschritten wird, müssen wir die Leistungen weiterhin erbringen, aber sie werden später von den Krankenkassen nicht bezahlt.

Die ersten Abrechnungsergebnisse der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen zeigen, dass aufgrund der strengen Budgetierung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Leistungseinschränkungen bei der Versorgung von Patienten auftreten.

Zahlreiche Proteste der Zahnärzteschaft, auch in Niedersachsen, verdeutlichen, dass Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sind, sich an die gesetzlichen Budgetierungsrichtlinien anzupassen. Bereits wurden erste Zahlungskürzungen in beträchtlicher Höhe für erbrachte Leistungen bei Zahnärzten verzeichnet, mit möglichen Rückforderungen. Es ist zu erwarten, dass weitere Honorarkürzungen zu zusätzlichen Leistungseinschränkungen führen werden, was die bisherige weltweit führende Qualität der zahnärztlichen Versorgung gefährdet.

Die KZVN hat Zahnärzte in Niedersachsen über die Auswirkungen der Budgetierung informiert und diskutiert mögliche Reaktionen. Die Zahnärzteschaft ist bereit, die Problematik mit ihren Patienten zu besprechen und die Leistungen entsprechend anzupassen, dafür begrenzte Mittel keine unbegrenzten Leistungen erbracht werden können.